Neue UKW-Kanäle in den Niederlanden

Umprogrammierung freiwillig

Die niederländische Behörde Rijksinspectie Digitale Infrastructuur (RDI) führt mit VDES ein neues maritimes Kommunikationssystem ein. Dazu werden eine UKW-Kanäle geändert. Wer dauerhaft in den Niederlanden segelt, kann sein Funkgerät umprogrammieren lassen – eine Verpflichtung dazu besteht nicht.

Hier die Veröffentlichung vom 03.05.2023:

Das VHF Data Exchange System (VDES) wird voraussichtlich in den kommenden Jahren zum Einsatz kommen. Das VDES ist ein neues maritimes Kommunikationssystem für digitale Nachrichtenübermittlung. Mit der Einführung von VDES werden sich einige UKW-Radiokanäle ändern. Es handelt sich um UKW-Kanäle für die analoge Sprachkommunikation. Diese Kanäle stehen dann für die analoge Sprachkommunikation nicht mehr zur Verfügung. In der folgenden Tabelle können Sie sehen, welche UKW-Kanäle beteiligt sind.

Übersicht zum Wechsel der UKW-Kanäle

Kanal Derzeitiger Gebrauch Neue Verwendung
24 Analoge Sprache (Duplex) Digital
25 Analoge Sprache (Duplex) Digital
26 Analoge Sprache (Duplex) Satellit
27 Analoge Sprache (Duplex) Der Kanal ist unterteilt in:
– 1027 – Sprache (Analog Simplex)
– 2027 – ASM1 (Anwendungsspezifische Nachrichten)
28 Analoge Sprache (Duplex) Der Kanal ist unterteilt in:
– 1028 – Sprache (Analog Simplex)
– 2028 – ASM2 (Anwendungsspezifische Nachrichten)
84 Analoge Sprache (Duplex) Digital
85 Analoge Sprache (Duplex) Digital
86 Analoge Sprache (Duplex) Satellit

Karte der Niederlande mit Änderungen der UKW-Kanäle von Rijkswaterstaat. (Hinweis: Diese Karte zeigt nicht, welche Änderungen von Provinzen, Gemeinden und anderen Genehmigungsinhabern vorgenommen wurden.)

Konsequenzen für Landstationen

Landfunkstellen, die die oben genannten UKW-Kanäle nutzen, müssen bis spätestens 1. Januar 2023 auf einen anderen UKW-Kanal umgestellt werden. Dies ist inzwischen an den meisten Landstationen geschehen. Überprüfen Sie vor der Abfahrt, ob sich Ihre Segelroute geändert hat.

Konsequenzen für die Nutzung Ihres Funkgerätes

Die oben genannten Kanäle sind jetzt als analoge Duplexkanäle in Ihrem UKW-Radio programmiert. Ab dem 1. Januar 2023 können Sie diese Duplexkanäle in den Niederlanden nicht mehr für die analoge Sprachkommunikation mit der Küste nutzen. Es ist nicht notwendig, die „alten“ analogen Duplexkanäle aus dem UKW-Radio zu entfernen. Andere Länder nutzen diese Kanäle möglicherweise weiterhin für die analoge Kommunikation mit der Küste.

Das RDI empfiehlt Ihnen, die analogen Simplex-Kanäle 1027 und 1028 bis spätestens 31. Dezember 2023 in Ihrem UKW-Funkgerät zu programmieren. Damit bleibt die Sprachkommunikation über diese Kanäle weiterhin möglich. Die Kommunikation mit einigen Landstationen wird über diese Kanäle erfolgen. Ihr Händler kann Ihnen dabei helfen.

Das RDI kann UKW-Benutzer nicht dazu zwingen, Kanäle aus dem UKW-Radio zu entfernen oder hinzuzufügen. Was das RDI überwacht, ist, dass der UKW-Funker vorschriftsmäßig sendet. Die Regeln für die UKW-Nutzung finden Sie hier https://wetten.overheid.nl/BWBR0036375/2021-06-18. Wir gehen davon aus, dass wir das neue Kanallayout aufgrund der Inbetriebnahme von VDES ab dem 1. Januar 2024 hinzufügen werden.

Im Ausland

Nicht überall gelten die gleichen Regeln für die Nutzung des UKW-Funkgerätes. Es wurden Vereinbarungen im europäischen Kontext getroffen. Das neue Layout wird voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024 in Europa vollständig einsatzbereit sein. Das ist nicht ganz sicher. VDES befindet sich noch in der Entwicklung. Einige Länder fordern eine Verschiebung. Wenn Sie das UKW-Funkgerät außerhalb der Niederlande nutzen möchten, stellen Sie sicher, dass Sie sich gut über die Nutzung des UKW-Funkgerätes (der Kanäle) im Land oder in der Region Ihres Zielortes informieren.

(Quelle: Deutscher Seglerverband)

Das Aus für biozidhaltige Antifoulings zum 01.01.2025!

Biozidrechts-Durchführungsverordnung

(ChemBiozidDV)

Ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) in Kraft. Für den Kauf von biozidhaltigen Produkten gilt dann:

  • Kunden dürfen keinen freien Zugriff auf biozidhaltige Antifouling-Produkte haben.
  • Der Verkauf darf nur durch im Betrieb beschäftigte, sachkundige Personen erfolgen.
  • Vorher werden die persönlichen Voraussetzungen des Käufers gemäß §11 Abs. 2 Nr. 1 überprüft.
  • Ein vorgeschriebenes Abgabegespräch nach §11 Absatz 2 Nummer 2 informiert Sie über die Umweltauswirkungen und den sicheren Einsatz.

Dies gilt für den stationären Handel, Bestellungen per Katalog, Telefonverkäufe sowie Bestellungen über den Onlineshop. Es wird sichergestellt, dass Sie als Kunde die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die beste Entscheidung für den Schutz der Umwelt und die Pflege Ihres Bootes treffen.

Die Verordnung gilt unter anderem für in Deutschland zugelassene Antifouling-Produkte mit den folgenden Inhaltsstoffen: Isothiazolinon (DCOIT), Dichlofluanid, Kupferflocken, Dikupferoxid, Kupferpyrithion, Kupferthiocyanat, Tolylfluanid, Tralopyril & Zineb. Die Verordnung für biozidhaltige Antifouling-Produkte mit den oben aufgeführten Inhaltsstoffen umfasst folgende Vorschriften:

§10 Selbstbedienungsverbot
Die Verordnung schreibt unter anderem ein Selbstbedienungsverbot vor, sodass Kunden im stationären Handel keinen freien Zugriff auf die entsprechenden Produkte haben dürfen. Dies beinhaltet auch, dass die Produkte seitens des Verkäufers gesichert und verschlossen aufbewahrt werden müssen.

§11 Abgabe ausschließlich durch sachkundiges Personal
Die Herausgabe biozidhaltiger Antifouling-Produkte darf im stationären Handel ausschließlich durch sachkundiges Verkaufspersonal erfolgen.

§11 Absatz 2 Nr. 1 – Überprüfen der Voraussetzungen
Das sachkundige Verkaufspersonal ist verpflichtet, eine Überprüfung des Käufers hinsichtlich der Nutzungsberechtigung sowie hinsichtlich der Befähigung der bestimmungsgemäßen und sachgerechten Verwendung des Produkts durchzuführen.

§11 Absatz 2 Nr. 2 – Abgabegespräch
Darüber hinaus ist das Verkaufspersonal verpflichtet, in einem Abgabegespräche über die folgenden Punkte zu informieren:

  • Vorbeugende Maßnahmen zur Bekämpfung von Schädlingen und mögliche Alternativen mit geringerem Risiko
  • Die richtige und sichere Anwendung des Biozidprodukts gemäß der Anleitung
  • Die Risiken, die mit der Verwendung verbunden sind und wie man diese reduzieren kann
  • Wichtige Vorsichtsmaßnahmen für den sicheren Gebrauch
  • Die richtige Lagerung und Entsorgung des Produkts

§12 Onlinehandel
Die genannten Bestimmungen sind auch für den Onlinehandel bindend. Das Abgabegespräch ist bei einem Verkauf über einen Webshop oder ähnliche Online-Plattform fernmündlich oder per Videoübertragung zu führen.

§13 Sachkunde
Die Abgabe von biozidhaltigen Antifouling-Produkten darf im stationären Handel ausschließlich von sachkundigem, im jeweiligen Unternehmen beschäftigtem Verkaufspersonal vorgenommen werden, das zuvor eine Sachkundeprüfung nach §11 der Chemikalien-Verbotsordnung abgelegt hat.

Der Fachhandel rät einen Vorrat mindestens für die Jahre 2025- 2026 anzulegen.

Folgendes sollten Sie bei der Lagerung von Antifouling beachten:

  • Das Antifouling frostfrei an einem trockenen und gut belüfteten Ort bei Temperaturen zwischen 5 und 25 Grad Celsius lagern. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen.
  • Ungeöffnete Gebinde sind, abhängig vom Hersteller, bei fachgerechter Lagerung in der Regel 3 Jahre haltbar.
  • Angebrochene Gebinde sollten luftdicht verschlossen gelagert und innerhalb von 9 Monaten verbraucht werden.
  • Vor Gebrauch und nach längerer Standzeit gut durchrühren.