DSGVO

Präambel

Artikel 12 der EU-Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) fordert, dass ich Ihnen „in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form  in einer klaren und einfachen Sprache erkläre, was hier auf dieser Webseite geschieht.
Hosting
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Abmahnungen
Bevor Sie mich wegen eventuell fehlender, unvollständiger oder nicht ausreichend durchdrungener Aspekte der DSGVO abmahnen, berücksichtigen Sie bitte die Worte der zur Einführung der Verordnung zuständigen EU-Justizkommissarin Věra Jourová. Die sagte in einem Interview mit der ZEIT wörtlich: „Es geht [bei der DSGVO] um gesunden Menschenverstand und Verhältnismäßigkeit. Wenn Ihnen jemand eine E-Mail schreibt und Ihnen zugesteht, dass Sie seine Daten verwenden dürfen, dann ist doch klar, dass er Ihnen eine Einwilligung erteilt…..“, und weiter „Natürlich darf man die Angst, dass die DSGVO missbraucht wird, nicht unterschätzen. Es gibt immer Verrückte, die Gesetze für ihren eigenen Vorteil nutzen wollen – Wettbewerber zum Beispiel oder ehemalige Mitarbeiter. Aber ich erwarte keinen massiven Missbrauch.“
Schlussbestimmungen
Wenn Sie gerne ordentliche Datenschutzerklärungen lesen wollen, besuchen Sie bitte andere Websites.
Der ursprüngliche, aber von mir bearbeitetete Text ist von Andreas W. Ditze, der Verwendung und Bearbeitung ausdrücklich erlaubt.