Information des Ruhrverbandes zum Thema Antifouling

Die Firma Akzo Nobel Hilden GmbH, Düsseldorfer Straße 96-100, 40721 Hilden hat über ihre Vertriebsfirma „International“ darüber informiert, dass die Produktion der Antifouling-Farbe VC 17 M eingestellt wurde. Grund sind die von dieser Farbe ausgehenden und von einer unabhängigen finnischen Organisation festgestellten erheblichen Umweltbelastungen. Eine Verwendung dieses Produkts wird nur noch für den Atlantik empfohlen. https://www.12seemeilen.de/blog/verbot-von-vc-17m-entdecke-unsere-alternativen/

Die Antifouling-Farbe VC 17 M wird/wurde nach unseren Unterlagen von den meisten SeglerInnen der Ruhrverbandstalsperren und -stauseen eingesetzt.

Der Ruhrverband untersagt nach Kenntnis des Sachverhalts mit Ende der Segelsaison 2024, spätestens jedoch zum Stichtag 15.11.2024 die Erneuerung von Antifouling-Anstrichen mit dem Produkt „International VC 17 M“ auf Booten, die in den Folgejahren auf den Ruhrverbandstalsperren- und -stauseen eingesetzt werden sollen.

Vorhandene Antifouling-Anstriche VC 17 M auf Booten sind ab Herbst 2024 bis spätestens zum Saisonbeginn 2027 mit anderen Produkten zu überstreichen.

Wir bitten die Vereinsvorstände der Segelclubs bzw. die gewerblichen Bootsboxenanbieter sicherzustellen, dass dies von allen Vereinsmitgliedern oder BootsboxenmieterInnen eingehalten wird.

Es ist zweckmäßig zu dokumentieren, welcher neuer Antifouling-Anstrich bei welchem Boot ab welchem Datum zum Einsatz kommt.

Ausdrücklich verweisen wir an dieser Stelle auf unseren Abs. 3.4 (letzten beiden Sätze) unserer Freizeitordnung, dass Hochdruckreinigungsarbeiten an Bootsrümpfen im Uferbereich der Talsperren- und Stauseen zu unterlassen sind. https://ruhrverband.de/fileadmin/pdf/sport_und_freizeit/Freizeitordnung.pdf