Achtung !!! Führerscheinpflicht bei E-Motoren herabgesetzt

Seit Januar jetzt Führerscheinpflicht für

E-Motoren ab 7.5 kw

Lautlos und kurzfristig vollzogen sich gegen Ende des vergangenen Jahres einige Änderungen der Sportbootführerscheinverordnung, die zum 1. Januar in Kraft getreten sind. Die entsprechende Änderungsverordnung datiert vom 1. Dezember, wurde am 8. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 1. Januar ohne Übergangsfrist in Kraft.

Die wichtigste Änderung betrifft die Führerscheinpflicht für Elektromotoren. Seit 2013 sind Boote mit einer Motorleistung von bis zu 15 PS führerscheinfrei. Das gilt nun nicht mehr für Elektromotoren. Hier ist ab sofort die neue Grenze von 7,5 kW gültig, was etwa 10 PS entspricht. Eigner betreffender Boote ohne Sportbootführerschein müssen diesen daher bis Saisonbeginn erwerben oder auf einen Verbrenner umsteigen.

Die Begründung des Gesetzgebers für diesen Schritt ist der höhere Wirkungsgrad von Elektromotoren. Das höhere Drehmoment sorge für höhere Beschleunigungswerte als bei Verbrennungsmotoren nominell gleicher Leistung.

Einreise nach Großbritannien

Wer nach Großbritannien einreisen will, der muss:

– An der 12-Meilen Grenze die gelbe „Q“ Flagge setzen

– Die Yachtline anrufen +44 300 123 2012

– Das Formular zu Reise, den Pleasure Craft Report ausfüllen

– Den Anweisungen der Yachtline folgen und auf Anweisung an Bord bleiben, bis Customs und Border Force dort waren

Für das Ausfüllen des Pleasure Craft Reports sind erforderlich:

– Bootspapiere inkl. Eigentumsnachweis (z.B. Internationaler Boots Schein IBS)

– Pässe aller Personen an Bord

– Routenplan während des Aufenthalts in UK

Neu ist, dass man im Vorfeld den Pleasure Craft Report ausfüllt. Damit entfällt offenbar das Formular C 1331 und der Anruf bei den Autoritäten, wenn man im Hafen angekommen ist. Nach wie vor muss man aber an Bord bleiben, bis die Freigabe durch Customs und Borderforce erfolgt ist.

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