Vignette für Amsterdam

Lange war es nicht möglich für nicht-Niederländer die seit diesem Jahr vorgeschriebene 
Vignette zu kaufen. Das geht jetzt. 
Leider verfällt damit dann wohl auch die Zusage der Gemeinde
das Fehlen der Vignette bei Ausländern nicht zu ahnden. 
Wer also auf der Staande Mast Route durch Amsterdam möchte, 
der braucht die Vignette. Die Durchfahrt auf dem 
IJ/Noordzeekanaal nach Ijmuiden gen Nordsee geht auch ohne. 
Somit auch der Besuch von Sixhaven und Amsterdam Marina.
Wer ohne Vignette erwischt wird zahlt ein Bußgeld in Höhe 
von 95 €!

 Doorvaart-Vignet. Sie kostet 40 Euro und ist dann für drei 
Jahre gültig. Sie enthält zudem eine Übernachtung des BOOTES
in Amsterdam. An Bord geschlafen werden darf nur an 
speziell dafür ausgewiesenen Orten, etwa in innerstädtischen
Yachthäfen. Einfach anlegen und an Bord übernachten geht 
also auch mit der Vignette nicht. Wer nach der ersten 
Übernachtung weitere Nächte mit dem Boot in der Stadt verbringen will, muss diese Nächte 
zusätzlich für 30 Euro die Nacht kaufen.
Man kann sie inzwischen mit Deutscher Kreditkarte und IBAN kaufen, benötigt aber zusätzlich
eine Bürgerservicenummer, die auch Ausländer bei der Gemeindeverwaltung beantragen müssen!
Die Vignette wird dann per Post nach Hause zugestellt. Mal eben eine Vignette buchen, um 
durch die Stadt zu fahren, geht also nicht. Die Vignette muss außerdem backbord achtern auf
das Boot geklebt und in einer App aktiviert werden. Die Vignetten enthalten kleine Sender,
die die Gemeinde auslesen kann. So kann sie sehen, wo es wie voll ist auf dem Wasser und
so gezielt handhabend eingreifen. Von der Vignettenpflicht ausgenommen sind Schlauchboote
ohne festen Boden.

 

Bußgelder in NL

Bußgelder für kleine Schiffe (bis zu 20 Meter)              Stand 03/2024

– Kein Kennzeichen (Heimathafen, Name) € 100
– Falsch angebrachtes Kennzeichen € 100
– Versäumnis, die erforderliche Dokumente bereitzustellen:
1 Dokument – € 100
2 Dokumente – € 150
3 Dokumente – € 220
4 Dokumente – € 330
5 Dokumente – € 500

Geschwindigkeitsverstöße bei kleinen Schiffen (einschließlich schneller Motorboote):
Bis zu 6 km/Stunde – € 100
6 bis 15 km/Stunde – € 150
15 bis 25 km/Stunde – € 220
25 bis 35 km/Stunde – € 330
35 bis 45 km/Stunde – € 500
45 km/h oder mehr – € 750

Bußgelder für schnelle Motorboote (>20 km/Stunde)                                              

– Fahren ohne Führerschein – 600€

– Totmann-Knopf nicht vorhanden/benutzt – € 250

– Skipper nicht 18 oder älter – € 220

– Unzureichende Schwimmwesten für alle Personen an Bord:
1 fehlende Weste – € 50
2 fehlende Westen – € 75
3 fehlende Westen – € 110
4 fehlende Westen – € 160
5 oder mehr fehlende Westen – € 250

– Wasserski, wo verboten – €250

– Gefährliches/obstruktives Verhalten beim Wasserski – € 400

– Falsch angebrachtes Eintragungszeichen (Y-Nummer) – 150 €

– Falsche Benennung des Bootes (Abweichung von Registrierung) – € 150

– Keine Anmeldung (Y-Nummer) – € 150

– Keinen Nachweis der Anmeldung vorlegen können – € 100

– Kein oder defekter Feuerlöscher – € 150

– Fehlerhafter Auspuff – € 200

– Skipper jünger als 18 Jahre – € 220

– Stehender Steuermann ohne Schwimmweste – € 100

Sonstige Bußgelder

– Segeln mit (kite) Surfen, Segelbrett und Segelboot, wo verboten – € 250
Jet-Ski, Wasserskooter wo verboten – € 250

– Schwimmen, wo verboten ist (z.B. in der Nähe einer Brücke, einer Wasserstraße, einer Fähre oder eines Hafens) – 150 €

– Rennen mit Motorbooten – € 250

– Unnötig hohe Heckwellen verursachen – € 250

– Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss (ab 0,51 Promille) – Vorladung (Sehr hohes Bußgeld!)

Verletzung von Verbotszeichen

– Ein- und Ausfahrtsverbot (Verkehrszeichen A.1) – 370 €

– Segeln, wo verboten ist (Verkehrszeichen A.1a) – € 150

– Anlegeverbot (Verkehrsschild A5) – € 220

– Übertreten Verbot für Motorschiffe (Verkehrszeichen A.12) – € 250

– Übertreten Verbot für kleine Schiffe (Verkehrszeichen A.13) – 150 €

– Übertreten Verbot für Segelschiffe (Verkehrszeichen A.15) – € 250

– Übertreten Verbot für Wasserskooter (Verkehrszeichen A.20) – € 250

– Übertreten Verbot für Ruder- oder Tretboote (Verkehrszeichen A.16) – € 100

– Ignorieren des Wasserski-Verbots (Verkehrsschild A.14) – € 250