Neue Liste für zugelassene Antifoulings in den Niederlanden

Wer sein Boot dauerhaft in den Niederlanden liegen hat, also nicht nur auf der Durchreise ist, der darf biozidhaltiges Antifouling nur verwenden, wenn es eine Zulassungsnummer hat. Da Kontrollen zu dieser Verwendung im Wasser noch nicht stattfinden können, zielen die Behörden bei ihren Kontrollen hauptsächlich auf den Verkauf und die Verarbeitung der Farben ab. Wenn in einem Laden Farbe angeboten wird, die nicht zugelassen ist, wird der Inhaber ein deftiges Ticket bekommen. Wer bei der Verarbeitung erwischt wird, kann ebenfalls mit bis zu 2500 Euro Bußgeld rechnen.

NL-antifouling_2023

Einreise nach Großbritannien

Wer nach Großbritannien einreisen will, der muss:

– An der 12-Meilen Grenze die gelbe „Q“ Flagge setzen

– Die Yachtline anrufen +44 300 123 2012

– Das Formular zu Reise, den Pleasure Craft Report ausfüllen

– Den Anweisungen der Yachtline folgen und auf Anweisung an Bord bleiben, bis Customs und Border Force dort waren

Für das Ausfüllen des Pleasure Craft Reports sind erforderlich:

– Bootspapiere inkl. Eigentumsnachweis (z.B. Internationaler Boots Schein IBS)

– Pässe aller Personen an Bord

– Routenplan während des Aufenthalts in UK

Neu ist, dass man im Vorfeld den Pleasure Craft Report ausfüllt. Damit entfällt offenbar das Formular C 1331 und der Anruf bei den Autoritäten, wenn man im Hafen angekommen ist. Nach wie vor muss man aber an Bord bleiben, bis die Freigabe durch Customs und Borderforce erfolgt ist.

Waren für den persönlichen Gebrauch in das 
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