Wer sein Boot dauerhaft in den Niederlanden liegen hat, also nicht nur auf der Durchreise ist, der darf biozidhaltiges Antifouling nur verwenden, wenn es eine Zulassungsnummer hat. Da Kontrollen zu dieser Verwendung im Wasser noch nicht stattfinden können, zielen die Behörden bei ihren Kontrollen hauptsächlich auf den Verkauf und die Verarbeitung der Farben ab. Wenn in einem Laden Farbe angeboten wird, die nicht zugelassen ist, wird der Inhaber ein deftiges Ticket bekommen. Wer bei der Verarbeitung erwischt wird, kann ebenfalls mit bis zu 2500 Euro Bußgeld rechnen.
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