Seit Januar jetzt Führerscheinpflicht für
E-Motoren ab 7.5 kw
Lautlos und kurzfristig vollzogen sich gegen Ende des vergangenen Jahres einige Änderungen der Sportbootführerscheinverordnung, die zum 1. Januar in Kraft getreten sind. Die entsprechende Änderungsverordnung datiert vom 1. Dezember, wurde am 8. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 1. Januar ohne Übergangsfrist in Kraft.
Die wichtigste Änderung betrifft die Führerscheinpflicht für Elektromotoren. Seit 2013 sind Boote mit einer Motorleistung von bis zu 15 PS führerscheinfrei. Das gilt nun nicht mehr für Elektromotoren. Hier ist ab sofort die neue Grenze von 7,5 kW gültig, was etwa 10 PS entspricht. Eigner betreffender Boote ohne Sportbootführerschein müssen diesen daher bis Saisonbeginn erwerben oder auf einen Verbrenner umsteigen.
Die Begründung des Gesetzgebers für diesen Schritt ist der höhere Wirkungsgrad von Elektromotoren. Das höhere Drehmoment sorge für höhere Beschleunigungswerte als bei Verbrennungsmotoren nominell gleicher Leistung.
Published by