Achtung !!! Führerscheinpflicht bei E-Motoren herabgesetzt

Seit Januar jetzt Führerscheinpflicht für

E-Motoren ab 7.5 kw

Lautlos und kurzfristig vollzogen sich gegen Ende des vergangenen Jahres einige Änderungen der Sportbootführerscheinverordnung, die zum 1. Januar in Kraft getreten sind. Die entsprechende Änderungsverordnung datiert vom 1. Dezember, wurde am 8. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 1. Januar ohne Übergangsfrist in Kraft.

Die wichtigste Änderung betrifft die Führerscheinpflicht für Elektromotoren. Seit 2013 sind Boote mit einer Motorleistung von bis zu 15 PS führerscheinfrei. Das gilt nun nicht mehr für Elektromotoren. Hier ist ab sofort die neue Grenze von 7,5 kW gültig, was etwa 10 PS entspricht. Eigner betreffender Boote ohne Sportbootführerschein müssen diesen daher bis Saisonbeginn erwerben oder auf einen Verbrenner umsteigen.

Die Begründung des Gesetzgebers für diesen Schritt ist der höhere Wirkungsgrad von Elektromotoren. Das höhere Drehmoment sorge für höhere Beschleunigungswerte als bei Verbrennungsmotoren nominell gleicher Leistung.

Große Schleuse Kornwerderzand wird verbreitert

Lange dauerte das politsche Hin und Her. Es ging ums Geld. Jetzt hat man eine Lösung gefunden. Die neue Schleuse soll bis 2029 fertig sein.

Die Schleuse muss breiter werden. Das sei gut für alle Unternehmen rund ums IJsselmeer, so die Befürworter. Kein Wunder, dass einer der größten Fürsprecher DeVries in Makkum war. Die Werft gehört zu Feadship und baut Superyachten. Die werden eher größer werden in den nächsten Jahrzehnten. Blöd, wenn die dann nicht mehr durch die Schleuse passen.

Für Wassersportler ist es jedoch eine gute Info: Mehr Kapazität bedeutet auch weniger Wartezeit zu Stoßzeiten. Bis dahin bedeutet die Bauzeit jedoch: Einschränkung der Nutzbarkeit. Bis der Bau losgeht, wird es jedoch noch dauern. Jetzt beginnen erstmal die Planungen.