Neue Liste für zugelassene Antifoulings in den Niederlanden

Wer sein Boot dauerhaft in den Niederlanden liegen hat, also nicht nur auf der Durchreise ist, der darf biozidhaltiges Antifouling nur verwenden, wenn es eine Zulassungsnummer hat. Da Kontrollen zu dieser Verwendung im Wasser noch nicht stattfinden können, zielen die Behörden bei ihren Kontrollen hauptsächlich auf den Verkauf und die Verarbeitung der Farben ab. Wenn in einem Laden Farbe angeboten wird, die nicht zugelassen ist, wird der Inhaber ein deftiges Ticket bekommen. Wer bei der Verarbeitung erwischt wird, kann ebenfalls mit bis zu 2500 Euro Bußgeld rechnen.

NL-antifouling_2023

Achtung !!! Führerscheinpflicht bei E-Motoren herabgesetzt

Seit Januar jetzt Führerscheinpflicht für

E-Motoren ab 7.5 kw

Lautlos und kurzfristig vollzogen sich gegen Ende des vergangenen Jahres einige Änderungen der Sportbootführerscheinverordnung, die zum 1. Januar in Kraft getreten sind. Die entsprechende Änderungsverordnung datiert vom 1. Dezember, wurde am 8. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 1. Januar ohne Übergangsfrist in Kraft.

Die wichtigste Änderung betrifft die Führerscheinpflicht für Elektromotoren. Seit 2013 sind Boote mit einer Motorleistung von bis zu 15 PS führerscheinfrei. Das gilt nun nicht mehr für Elektromotoren. Hier ist ab sofort die neue Grenze von 7,5 kW gültig, was etwa 10 PS entspricht. Eigner betreffender Boote ohne Sportbootführerschein müssen diesen daher bis Saisonbeginn erwerben oder auf einen Verbrenner umsteigen.

Die Begründung des Gesetzgebers für diesen Schritt ist der höhere Wirkungsgrad von Elektromotoren. Das höhere Drehmoment sorge für höhere Beschleunigungswerte als bei Verbrennungsmotoren nominell gleicher Leistung.