Versiegelung Bord WC´s

Die Tweede Kamer, also das, was bei uns der Bundestag ist, hat bei ihrer Sitzung am 4. November das Gesetz zur Neuregelung des Einleitungsverbotes angepasst. Das kam für alle Beteiligten völlig unerwartet. Sogar für den Watersportbond, der über das Ministerium am Gesetzgebungsprozess beteiligt ist. Zunächst wurde klargestellt, dass die Einhaltung des Einleitungsverbotes und damit der Versiegelung des Borddurchlasses von Rijkswaterstaat und den Waterschappen kontrolliert werden wird. Dazu, so ist es im neuen Omgevings-Gesetzt geregelt, das im nächsten Jahr in Kraft treten soll, dürfen die Inspektoren auch ohne Zustimmung des Schiffsführers an Bord kommen.

Ausnahmen

Die Regelungen gelten für alle nach dem Gesetz festgelegten Freizeitfahrzeuge unabhängig von deren Nationalität, mit Ausnahme von:

  • Länge unter 2,4 Metern
  • Reine Regattaboote
  • SUPs, Surfbretter, Kanus (also für die, die ein WC haben ;-))
  • Traditionelle Schiffe die vor 1950 entworfen wurden und Replikas davon, sofern diese aus den traditionellen Materialien bestehen und vom Hersteller als solche bezeichnet werden
  • Selbstbauten, die binnen fünf Jahren nach Inbetriebnahme nicht in den Handel innerhalb der EU gebracht werden

Zur Versiegelung kann man eine alternative Methode wählen, die dann jedoch vom Ministerium als geeignet anerkannt werden muss.

Die wichtigste Info jedoch steht ganz am Ende: Die Versiegelung wird nicht vor 2026 in Kraft treten.

Published by